Am 02.März 2004 entschied das Bundesverfassunggericht (AZ: 1 BvR 784/03) )
„Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.“
Ab sofort müssen Heiler den Patienten lediglich schriftlich darauf hinweisen, dass deren Tätigkeit nicht die eines Arztes ersetzt.
Die von mir angebotenen Beratungen und energetischen Heilbehandlungen ersetzen keine Therapie und keinen Arzt und auch keine Diagnostik durch einen Arzt oder Therapeuten.
Ich darf keine Diagnosen stellen und keine Heilversprechen geben.Falls Sie unter körperlichen und/oder psychischen Beschwerden leiden, empfehle ich Ihnen zuerst einen Arzt, Heilpraktiker oder Therapeut Ihrer Wahl aufzusuchen.
Alle meine Angebote dienen der Aktivierung der Selbstheilungskräfte. Es werden lediglich Impulse zur Selbstheilung von Körper, Geist und Seele gesetzt.
Bei allen Behandlungen können starke Energien fließen, es kann zu großen Veränderungen im Leben des Klienten kommen. Bei körperlichen Beschwerden kann es zu Erstverschlimmerungen kommen.
Ich übernehme keine Haftung für Konsequenzen, die sich aus Veränderungen ergeben könnten, oder auch deren rechtliche Nachfolger oder Dritter.